Wenn bei der Untersuchung einer Endfläche Schäden festgestellt werden, muss das entsprechende Vorgehen beschlossen werden. Manche Schäden können so geringfügig sein, dass sie getrost ignoriert werden können, während andere Probleme eine komplett neue Konfektionierung erfordern.
Gesplitterte Endflächen?
Lösung: Per Sichtprüfung bestimmen, ob gesplitterte Stellen akzeptierbar sind, an bis zu 5% der Außenkante der Glasfaser kann der Mantel – häufig als Ergebnis des Polierprozesses – gesplittert sein. Jegliche angeschlagene Stellen im Glasfaserkern ist nicht akzeptierbar. Wenn die angeschlagenen Stellen nicht akzeptierbar sind, muss die Glasfaser neu konfektioniert werden.
Verkratzte Endflächen und Endflächen mit Epoxi-Ausblutungen?
Lösung: Weist die Endfläche Kratzer, Polierablagerungen oder Epoxi-Ausblutungen auf, müssen Sie mit feinem Läpppapier so lange nachpolieren, bis die Sichtprüfung zeigt, dass keine Kratzer und Ablagerungen mehr vorhanden sind.
Gesprungene oder gebrochene Endflächen?
Lösung: Ist die Endfläche gesprungen oder gebrochen, muss das Glasfaserkabel neu konfektioniert werden. Sprünge können sich ausbreiten, so dass die Endfläche unbrauchbar wird.